Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs den Kaufvertrag auch noch sechs Jahre nach dem Kauf des Wagens rückabwickeln kann. VW muss ihm den Kaufpreis nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. Eine Nutzungsentschädigung erhält VW nicht.