Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch darauf nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verurteilt zu werden. Um dies sicherzustellen, hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass ein Verteidiger Messdaten außerhalb der Akten einsehen darf, sofern dies zur Überprüfung des standardisierten Messverfahrens erforderlich ist. So kann der Verteidiger beurteilen, ob und welche Beweisanträge gestellt werden müssen.